Wer kennt diese schöne Meldung namens „Sie haben gewonnen“ nicht? Egal ob man nun der 1. Millionste Besucher einer Homepage ist oder doch eher der XYZ-Irgendwas-Typ. Ab sofort ist diese Werbung tabu. Allerdings hat die Sache, welche vom EU-Gericht entschieden wurde, einen Haken. Sie ist nur dann ungültig, wenn für den vermeintlichen Gewinner Kosten entstehen.