Wer kennt diese schöne Meldung namens „Sie haben gewonnen“ nicht? Egal ob man nun der 1. Millionste Besucher einer Homepage ist oder doch eher der XYZ-Irgendwas-Typ. Ab sofort ist diese Werbung tabu. Allerdings hat die Sache, welche vom EU-Gericht entschieden wurde, einen Haken. Sie ist nur dann ungültig, wenn für den vermeintlichen Gewinner Kosten entstehen. Egal ob durch einen Anruf, eine SMS oder eine Postkarte. Sobald für den Gewinner in irgendeiner Form Kosten entstehen
, ist diese Art der Werbung verboten.
Verbraucherschützer atmen auf
Schon seit langem Sprechen Verbraucherschützer von Abzocke und dennoch ist es traurig New York 845 find phone
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, dass die Gerichte so lange bis zu einer Entscheidung gebraucht haben. In dem fast 15 seitigen Urteil stellten die Richter klar, dass es egal ist, ob die Kosten für den Verbraucher verhältnismäßig gering sind oder eine Kontaktmöglichkeit sogar umsonst ist. Entscheidend ist der Kostenfaktor an sich. In Europa heißt es für die Verbraucherschützer also aufatmen und einen kleinen Sieg feiern. Denn die nicht nur in Großbritannien übliche, aber in diesem Fall verhandelte Methode, wird dadurch schlagartig beendet.
Unklarheit über Nutzung der Daten
Wer sich für einen Anruf bei den Unternehmen entschied, zahlte 1,85 Euro je Minute. Und dank Warteschleife klingelte die Kasse der Abzocker. Übrigens: 99 Prozent der Anrufer bekamen lediglich einen Anspruch auf den Wert des Anrufs. Und die „Schweizer Uhr“ ist in Wirklichkeit ein japanisches Modell mit dem Telefonwert in Höhe von 22 Euro. Ob die Unternehmen die Daten weiter verkauften oder selbst für gezielte Werbung nutzten, konnte nicht ermittelt werden.