Wie die Teilkaskoversicherung, ist auch die Vollkaskoversicherung, im Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht, freiwillig. Während die Haftpflichtversicherung für Drittschäden aufkommt und die Teilkaskoversicherung für Schäden „von außen“, wie Wild, Wetter oder Diebstahl, sind durch die Vollkaskoversicherung auch diejenigen Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, die durch den Fahrzeughalter selbst verursacht werden.
Obwohl es sich bei Voll- und Teilkaskoversicherung genau genommen um zwei voneinander unabhängige Versicherungen handelt, ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei der Vollkaskoversicherung eine Teilkasko automatisch mit eingeschlossen. Zusätzlich versichert sind dann auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, sowohl durch Eigenverschulden, als auch bei Fahrerflucht. Auch wenn der Unfallverursachers die Schäden, die er verursacht hat nicht bezahlen kann zahlt die Vollkaskoversicherung, ebenso Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus. Von der Leistung ausgeschlossen sind lediglich Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters, reine Reifenschäden und Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Kernenergie und Maßnahmen der Staatsgewalt.
Besondere Pflichten
Zu beachten ist, dass die Leistungen der Vollkaskoversicherung an bestimmte Pflichten des Versicherungsnehmers geknüpft sind. So gehört es unter anderem zur ständigen Pflicht des Fahrzeughalters, unberechtigten Gebrauch des Fahrzeugs zu verhindern. Im Schadensfall ist er gehalten, zur Aufklärung des Unfallhergangs beizutragen. Des weiteren hat er die Pflicht zur Schadensminderung, in dem er zum Beispiel nach einem Glasbruch die beschädigte Scheibe abdeckt, um so das Eindringen von Regenwasser und eventuelle weitere Schäden zu verhindern.
Die Beiträge errechnen die Versicherungen auch hier über die Regional- und Typklassen. Je mehr Schäden die Bilanz für eine bestimmte Region und einen bestimmten Fahrzeugtyp aufweist, um so höher die Beiträge.
Sparen mit Schadensfreiheitsrabatt
Wie bei der Haftpflichtversicherung, gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung einen Schadensfreiheitsrabatt, wenn über einen längeren Zeitraum kein Versicherungsschaden verursacht wurde. Und wie bei der Teilkaskoversicherung, können die Beiträge auch hier über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Im Schadensfall kommt die Versicherung dann nur für die Summe auf, die über die vereinbarte Eigenbeteiligung hinausgeht.
Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem von Haltern von Neufahrzeugen abgeschlossen, bei denen jeder Schaden den Wert des Fahrzeugs sofort erheblich mindern würde. Da es bei der Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko einen Schadensfreiheitsrabatt gibt, können die Mehrkosten einer Vollkaskoversicherung jedoch so gering ausfallen, dass sich der Abschluss dieser umfassenden Versicherungsvariante auch längerfristig lohnt.