Die Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig. Während die Haftpflichtversicherung für Drittschäden aufkommt, sind durch die Teilkaskoversicherung auch die Schäden versichert, die am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung des Fahrzeugs durch Brand oder Explosion. Sie übernimmt die Kosten bei durch Kurzschluss verursachten Schäden an der Verkabelung, Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Weiterhin versichert sind Wildunfälle und Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten verursacht werden. Das sind also Schäden die bei einem Sturm durch Hagel oder Blitzschlag verursacht werden. Auch Überschwemmung, Glasbruch und unmittelbaren Schäden durch Marderbiss sind versichert.
Individuelle Klauseln
Abweichende Klauseln gibt es bei den Versicherungen vor allem beim Schaden durch Haarwild und Marderbisse. Einen umfassenden Schutz im Fall eines Unfalls mit Tieren bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „alle Tiere“.
Die Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz und eine unter Umständen sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Im Unterschied zur Haftpflicht und zur Vollkaskoversicherung, ist der Tarif in der Teilkaskoversicherung nicht von der eigenen Schadenshistorie abhängig. Es gibt also bei der Teilkasko keinen Schadensfreiheitsrabatt. Das erklärt sich durch die versicherten Risiken, die durch die Teilkasko abgedeckt sind. Denn weder Diebstahl, noch Elementarschäden oder Wildunfälle unterliegen dem Einfluss des Fahrzeughalters.
Wie bei der Haftpflichtversicherung, errechnen die Versicherungen auch bei der Teilkasko die Beiträge über die Regional- und Typklassen. Je mehr Schäden die Bilanz für eine bestimmte Region und einen bestimmten Fahrzeugtyp aufweist, um so höher die Beiträge. Gesenkt werden können die Beiträge bei der Teilkasko durch die Vereinbarung einer Eigenbeteiligung. Im Schadensfall kommt die Versicherung dann nur für die Summe auf, die über die vereinbarte Eigenbeteiligung hinausgeht.
Sinnvoll ist eine Teilkaskoversicherung, wenn ein Fahrzeug unbedingt benötigt wird, eventuelle Schäden aber nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden könnten. Unter Umständen nicht mehr lohnend, ist eine Teilkaskoversicherung bei alten Fahrzeugen mit einem geringen Restwert. Zum einen ist die Gefahr von Diebstahl sehr gering, zum anderen kann die Reparatur von größeren Schäden den Restwert des Fahrzeugs leicht übersteigen.
Fazit:
Für eine Teilkaskoversicherung entscheiden sich überwiegend Versicherungsnehmer mit einem Fahrzeug, das zwischen fünf und zehn Jahre alt ist. Halter noch älterer Fahrzeuge beschränken sich häufig auf die Haftpflicht und versichern nicht zusätzlich noch Schäden am eigenen Fahrzeug. Für Neuwagen wählen die Meisten eine Vollkaskoversicherung. Diese beinhaltet eine Teilkaskoversicherung.