Schadensfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt ist das wichtigste Kriterium der Versicherungen bei der Berechnung der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht. Auch für die Vollkaskoversicherung ist der Schadensfreiheitsrabatt für die Beitragshöhe mit entscheidend. Die Schadensfreiheit ist der Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschaden verursacht hat. Kann eine lange Schadensfreiheit die Versicherungsbeiträge auf bis zu 25 % der Normalprämie senken, so können die Beiträge bei allzu häufigen Schadensfällen auf bis zu 275 % ansteigen.

Schadensfreiheitsrabatt – Beiträge
Bei den Schadensfreiheitsrabatten der Kfz-Versicherungen gilt: je niedriger die Schadensfreiheitsklasse, um so höher die zu zahlenden Beiträge. Fahranfänger, die ihr erstes Fahrzeug anmelden, kommen in der Regel in die Schadensfreiheitsklasse „SF 0“, was, je nach Versicherung, einem Beitragssatz von bis zu 240 % der Grundprämie bedeuten kann. Etwas günstiger sieht es bereits für diejenigen aus, die zwar ihr erstes Fahrzeug zulassen, aber schon seit mehreren Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Fahren Kinder, um Kosten zu sparen, zunächst ein Fahrzeug, das auf den Namen eines Elternteils zugelassen ist, um deren Schadensfreiheitsrabatt nutzen zu können, kann dieser Vertrag später übernommen werden. Als schadensfreie Zeit werden dann jedoch nur die Jahre übernommen, die der künftige Versicherungsnehmer tatsächlich selbst schadensfrei gefahren ist.

Rückstufung Schadensfreiheitsrabatt
Mit jedem schadensfreien Jahr sinkt der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Tritt ein Schadensfall ein, bei dem die Versicherung in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere, und damit weniger günstige Schadensfreiheitsklasse. Sind beide Versicherungen abgeschlossen, erfolgt die Rückstufung von Haftpflicht und Vollkasko unabhängig voneinander. Da eine Rückstufung nicht um eine, sondern um mehrere Klassen erfolgt, kann dies eine deutliche Erhöhung der zu zahlenden Versicherungsprämie zur Folge haben. Besonders gravierend wirken sich dann ein zweiter oder gar dritter Unfall innerhalb kurzer Zeit auf die Versicherungsbeiträge aus.

Schäden selbst zahlen trotz Versicherung
Wenn die Versicherung einen Schaden für einen regulieren muss, steigen die Beiträge in den folgenden Jahren. Das macht nach eine Faustregel einen kompletten Beitrag (100%) aus. Somit kann es sich bei geringfügigen Schäden lohnen den verursachten Schaden selbst zu bezahlen. So spart man sich die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt und entsprechende Mehrkosten sich für die nächsten Jahre, wenn die Versicherung in Anspruch genommen würde. Die Versicherungsgesellschaft gibt Ihnen bei jedem Schaden hierzu Auskunft.

Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht ein generelles Rückkaufsrecht. Selbst wenn die Versicherung den Schaden bereits beglichen hat, kann der Versicherungsnehmer der Versicherung innerhalb von sechs Monaten nach dem Schadensfall die gezahlte Summe erstatten und in seine alte Schadensfreiheitsklasse zurückwechseln. Einzelne Versicherungen bieten dieses Rückkaufsrecht auch bei der Vollkaskoversicherung an.

Schreibe einen Kommentar