Kfz-Haftpflichtversicherung

017-Fotolia_35351354_Subscription_XLDie Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, ohne die kein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen wird.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt für Personenschäden sowie Sachschäden, die vom Fahrzeugführer verursacht werden. Zu den Personenschäden zählen alle anfallenden Heilungskosten, aber auch Kosten für etwaige Renten. Auch Personen im eigenen Fahrzeug sind mit der Haftpflichtversicherung geschützt. Sachschäden sind nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch an Objekten wie Gebäuden, Verkehrsschildern oder Brückenpfeilern. Weiterhin deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Vermögensschäden und immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld ab. Ausgeschlossen von diesen Leistungen sind lediglich der Fahrer und die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Der Fahrer, der einen Schaden verursacht hat, ist auch schadenersatzpflichtig. Nun muss natürlich der Fahrer nicht unbedingt auch der Halter des Fahrzeugs sein. Für den verursachten Schaden haften dann zum Einen der Fahrer und zum Anderen auch der Halter des Fahrzeugs. Auch wenn den Fahrzeughalter ja nicht gefahren ist und ihn kein eigenes Verschulden trifft. Aber es ist das Fahrzeug des Halters von dem eine Gefährdung ausgeht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer an das Auto gebunden und nicht an den Fahrer, bzw Personen mit Führerschein. Durch die Mithaftung des Fahrzeughalters ist somit gewährleistet, dass in jedem Fall ein Versicherungsschutz besteht.

Der Geschädigte bekommt immer seinen Schaden bezahlt
Die Versicherung ist im Schadensfall immer zur Leistung verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Auch wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein hat oder das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis ist die Versicherung leistungspflichtig bis zur vereinbarten Versicherungssumme, für die es eine gesetzliche Mindestgrenze gibt. In diesen Fällen kann die Versicherung allerdings den Fahrer oder Halter in Regress nehmen und einen Teil der gezahlten Leistungen zurück zu verlangen. Aber zuerst muss die Versicherung die Schäden begleichen.
Die Beitragsberechnungen der Kfz-Versicherungen beruhen im Wesentlichen auf drei Faktoren: den Regionalklassen, den Typklassen und individuellen Tarifmerkmalen.
Für die Ermittlung der Regionalklassen wird in über 400 Regionen Deutschlands jedes Jahr die aktuelle Schadensbilanz erstellt. Je mehr Schäden die Bilanz für eine Region aufweist, um so höher die Regionalklasse und damit auch die zu zahlenden Beiträge. Entsprechende Grundlage für die Berechnung der Typklassen sind die Schadensfälle, die durch einen bestimmten Fahrzeugtyp entstanden sind.
Zu den individuellen Tarifmerkmalen gehören Faktoren wie die Zeit der Schadensfreiheit, das Alter des Fahrzeughalters, die Zeit seit Erwerb der Fahrerlaubnis und die jährliche Kilometerleistung.
In der Gewichtung der einzelnen Faktoren, und damit der Gestaltung ihrer Beiträge, sind die Versicherungsunternehmen weitestgehend frei.